Eine Lösung für alle Schadstoffe 

Fachgerechter Rückbau von schwachgebundenen Asbestprodukten gem. TRGS 519 Anlage 3
Asbesthaltige Brandschutzklappen und -türen
Asbesthaltige Bodenbeläge wie z. B. Floor-Flex-Platten, Estriche, usw.
Asbesthaltige Spritzputze, Plattenverkleidungen, Farben, Spachtelmasse, usw.

Fachgerechter Rückbau von Künstlicher Mineralfaser (KMF) aller Expositionsklassen gem. TRGS 521
Demontage ALTER Mineralfaser an Rohrleitungen oder Lüftungsleitungen auf Decken und in Wänden, vor allem Expositionsklasse 3

Fachgerechter Rückbau von Formaldehyden
wie z. B. Penta-Chlorphenole, PCP, Lindan, PCB gemäß BGR 128

Durch unser Netzwerk können wir Ihnen selbstverständlich auch bei Schadstoffanalysen im Vorfeld zu anstehenden Sanierungsmaßnahmen behilflich sein.

Mit einem Team fachlich bestens geschulter Mitarbeiter und ca. 10 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Gebäudeschadstoffsanierung erfüllen wir alle gesetzlichen Anforderungen für sämtliche ASI-Arbeiten.

Mit unserem speziellen Maschinenpark, der sämtliche Anforderungen der TRGS 519 Anlage 3 erfüllt, können wir Ihnen zuverlässige Lösungen anbieten und eine fachgerechte Schadstoffentsorgung gemäß den gesetzlich geltenden Vorschriften gewährleisten.

Egal ob Wohnanlage, Gewerbeimmobilie oder Krankenhaus: Unsere Arbeiten werden so ausgeführt, dass betriebliche Abläufe so gut wie möglich aufrecht erhalten werden können und Störungen für Bewohner und Nutzer auf ein Minimum reduziert werden.

Erfolgskontrolle durch Freimessung
gemäß VDI v 3492

Nach Abschluss der ASI-Arbeiten ist vor Aufhebung des Schwarz-Weiß-Bereiches eine Erfolgskontrolle mittels Faserfreimessung durchzuführen. Die Durchführung erfolgt nach VDI- Richtlinien und wird von akkreditierten Laboren mittels Elektronenmikroskop ausgewertet, um sicherzustellen, dass sämtliche Rückbau- bzw. Reinigungsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden und keine Restfasern in der Raumluft bzw. angrenzenden Bauteilen verbleiben und somit eine gesundheitliche Gefährdung von Personen ausgeschlossen werden kann.

Transport, Entsorgung und Deponierung

Die Entsorgung bzw. Deponierung erfolgt ausschließlich bei behördlich zugelassenen Entsorgern. Benötigte Transportgenehmigungen liegen vor und entsprechende Entsorgungsnachweise/Übernahmescheine werden Ihnen ausgestellt.